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Vollständige Version anzeigen : Hunde-Gesetze und Bußgelder


Fjalla
23.10.2005, 15:22
Während der Autofahrt

Bußgelder bei unangeschnallten Tieren im Auto
Der ADAC informiert: Immer öfter werden Autofahrer zur Kasse gebeten, weil ihre Hunde nicht angeschnallt sind. Viele Hundebesitzer beschweren sich, wenn sie zur Kasse gebeten werden und sagen sich, dass das nicht angehen könnte. Aber Achtung: Wer seinen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß. Denn ein Verkehrsteilnehmer muss dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird (StVO $ 23). Und Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Verstöße werden mit 35 € Bußgeld geahndet, bei Gefährdung sogar mit 50 € und drei Punkten.
Hunde müssen also während der Fahrt gesichert sein und das nicht nur, weil es vorgeschrieben ist. Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im Pkw das Dreißigfache des Eigengewichts auf einen Körper wirken. Ein mittelgroßer Hund, der z.B. 20 kg wiegt, entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagkraft von einer halben Tonne (ca. 600 kg). So drohen schwerste Verletzungen für Hund und Halter. Anschnallen ist daher auch bei den Vierbeinern wichtig. Am einfachsten geht das mit Spezialgeschirren, die dem Hund über den Kopf und Brustkorb gestülpt werden und dann am Sicherheitsgurt oder an Isofix-Haken befestigt werden. Nicht zuviel Bewegungsspielraum lassen und darauf achten, dass bei größeren Hunden die Verschlüsse aus Metall sind. Alternativ kann man Laderaumgitter und Transportboxen für Kombis empfehlen, die den Hund bei einer starken Bremsung oder einem Aufprall nicht in den Personenraum schleudern lassen.

Fjalla
23.10.2005, 15:23
Der EU-Heimtierpass wird ab Oktober `04 Pflicht!

Ab Oktober 2004 müssen Halter von Hunden, Katzen und Frettchen bei Reisen innerhalb der EU einen vom Tierarzt ausgestellten Heimtierpass mit eingetragener Tollwutschutzimpfung mit sich führen (besondere Bestimmungen gelten für Schweden, Irland und das Vereinigte Königreich).

Ein von den Mitgliedsstaaten in den kommenden acht Jahren einzuführender Mikrochip (Transponder) wird eine problemlose Identifizierung und Zuordnung zum Heimtierpass ermöglichen. Während des Übergangszeitraumes ist auch eine Tätowierung für die Identifizierung der Tiere zulässig (außer in Irland und den Vereinigtem Königreich, hier ist jetzt schon Transponder-Pflicht!). Seit dem 3. Juli 2003 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Verbringung von Heimtieren nach den neuen Bestimmungen mit EU-Heimtierpass gestatten. Zusätzlich gelten bis 1. Oktober die bisherigen Einreisebestimmungen, nach denen die meisten EU-Länder für die Einreise von Hunden und Katzen mindestens einen Impfpass mit eingetragener Tollwutimpfung verlangen. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland muss die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage alt sein und darf nicht länger als ein Jahr zurück liegen.

Fjalla
23.10.2005, 15:33
Hunde-Haftpflichtversicherung und Mikro-Chip

Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Gilt zunächst nur für Hunde, die ab dem 01.01.2005 neu angeschafft werden. Für alle anderen, bereits vor dem 01.01.2005 angeschafften Hunde, ist eine Haftpflichtversicherung bis spätestens 01.01.2010 abzuschließen.


Kennzeichnung mittels Mikrochip: Gilt zunächst nur für Hunde, die ab dem 01.01.2005 neu angeschafft werden. Alle anderen, bereits vor dem 01.01.2005 angeschafften Hunde müssen spätestens bis zum 01.01.2010 entsprechend gekennzeichnet werden.





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